Rechtsgebiete.

Unsere Sachbearbeiter haben sich neben der routinemäßigen Bearbeitung gängiger Rechtsprobleme auf bestimmte rechtliche Gebiete spezialisiert. Die Inhalte dieser Tätigkeitsschwerpunkte haben wir im folgenden unter Berücksichtigung der anwaltlichen Aufgabenfelder zur besseren Veranschaulichung dargestellt.

AGB-Recht

Die Übernahme des AGB-Gesetzes und damit die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) führte dazu, dass jeder Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die einer speziellen Kontrolle unterliegen. Dies führt zu einer erheblichen Einschränkung der Vertragsfreiheit. Die Vertragsgestaltung sowie die Formulierung der einzelnen Vertragsklausel ist daher hierauf abzustimmen. Hierbei sind wir behilflich.

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Grunau über die Fähigkeit, dass bestmögliche Ergebnis in diesem komplexen Fachgebiet zu erzielen. Abfindungen und Abmahnungen sowie die Vielzahl von zu beachtenden Fristen geben zwingenden Anlass, den Rechtsanwalt einzuschalten. So beträgt die Klagefrist bei Kündigungen nur drei Wochen. Die Kündigungsschutzlage wiederum ist grundsätzlich erforderlich, um den Arbeitgeber überhaupt zu einer Abfindung zu
bewegen.

Baurecht

Wahrscheinlich fast jeder Bauherr und bestimmt jedes Bauunternehmen kennen Streitigkeiten „rund um den Bau“. Baumängel und Zahlungsunfähigkeit des Bauherren stehen Im Vordergrund. Kein Bauvorhaben verläuft ohne Baumängel. Deshalb sollte der Bauherr bereits im Vorfeld fachkundigen Rat einholen, um Baumängel auszuschließen. Die juristische und bausachverständige Begleitung sind empfehlenswert. Speziell das öffentliche Baurecht(Bauordnung, Denkmalschutz etc.) ist ein Rechtsgebiet das spezielle Fachkenntnisse erfordert. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf die Zulässlgkeit der Errichtung bzw. wesentlichen Veränderung oder Nutzung von baulichen Anlagen beziehen. Es Ist im Wesentlichen aufgegliedert in das Recht der Bauleitplanung und das Bauordnungsrecht. Immer dann, wenn der Staat durch seine Institutionen, wie etwa das Städtische Bauamt, dem Bürger vorschreibt, wie oder was zu bauen oder zu unterlassen ist, ist der Rechtsbereich des öffentlichen Baurechts betroffen. Die Probleme, die im öffentlichen Baurecht auftreten, sind vielfältig und vielschichtig. Im Rahmen des Bauplanungsrechts ergeben sich rechtliche Probleme zum Beispiel bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder bei Fragen der Zulässligkeit von Bauvorhaben in einem nicht beplanten Gebiet. Oft sind Probleme aus dem Bauplanungsrecht mit dem Bauordnungsrecht verknüpft.

  • der Sicherung der Vorhabengrundstücke durch Abschluss beiderseits ausgewogener, zugleich „sicherer Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern,
  • der Begründung von Dienstbarkeiten zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen sowie zur Begründung von Leitungsrechten,
  • Verhandlungen mit dem zuständigen Netzbetreiber um Netzanschluss und Einspeisungsvergütung,
  • Verhandlungen mit finanzierenden Banken sowie
  • der Formulierung von Gesellschaftsverträgen.

Bußgeldverfahren

siehe Anmerkungen zum Führerscheinrecht.

Erbrecht

Die rechtzeitige Errichtung eines Testaments ist sinnvoll, wir meinen sogar in Familien zwin­gend erforderlich. Dies gilt erst recht in der Ehe ohne Trauschein.

Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers sind mittlerweile keine Seltenheit. Oft fühlen sich Erben hintergangen und machen ihr Recht auf Auskunft über den Nachlass geltend.

Der Erblasser hat die Wahl, ob er bereits zu Lebzeiten, also mit warmer Hand über seinen Nach­lass verfügt, oder ob die Erben sich hierüber streiten sollen.

Wir favorisieren den goldenen Mittelweg, wonach der Erblasser sein Vermögen (Grund­be­sitz) zu Lebzeiten veräußert, auf jeden Fall aber seine Eigentümerstellung am Grundbesitz be­hält. Dies hat den Vorteil, dass er in seinem Wohnhaus uneingeschränkt bis zum Tode le­ben kann und gleichzeitig den bereits zu Lebzeiten erzielten Kaufpreis nach eigenem Be­lie­ben verbrauchen kann.

Führerscheinrecht

Führerscheinrecht/Fahrerlaubnisrecht gehört zum Verkehrsverwaltungsrecht.

Für den Fall, dass ein Autofahrer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol oder mit Drogen im Blut festgestellt wird, liegt in der Regel eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Der Betroffene muss bei erfolgreichem Nachweis gegebenenfalls mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot rechnen. Diese Strafen werden von der Bußgeldbehörde verhängt und können vom Amtsgericht überprüft werden. So soll der Autofahrer motiviert werden, sich in Zukunft an die Verkehrsregeln zu halten.
Unter Umständen, wenn z. B. die 1,1 Promille-Grenze überschritten wird, kann auch eine Trunkenheitsfahrt oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs – und damit eine Straftat – vorliegen. Eine solche Straftat kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen und daneben zu einer Entziehung des Führerscheins führen. Auch hierdurch soll der Autofahrer zu gesetzmäßigem Verhalten angeregt werden.
Charakteristisch für die oben beschriebenen Strafen ist, dass diese nur verhängt werden können, wenn der Autofahrer auch rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Es ist also möglich, dass der Nachweis tatbestandsmäßigen, rechtwidrigen und schuldhaften Handelns nicht geführt werden und daher eine straf- oder bußgeldrechtliche Sanktionierung deshalb nicht erfolgen kann.
Wenn das Straf- oder Bußgeldverfahren abgeschlossen ist, tritt die Fahrerlaubnisbehörde als „Wächterin über die Sicherheit des Straßenverkehrs“ auf den Plan. Diese hat nicht die Aufgabe zu strafen, sondern die Allgemeinheit vor ungeeigneten Autofahrern zu schützen, also zum Beispiel vor Drogensüchtigen und Alkoholikern, die den Straßenverkehr unsicher machen. Der Führerscheinbehörde ist es z. B. völlig egal, Fahrerlaubnisinhaber schuldhaft gehandelt hat. Für sie reicht es zunächst einmal vollkommen, dass der Fahrerlaubnisinhaber mit einem bestimmten Blutalkoholwert oder einem Blutdrogenwert hinterm Steuer erwischt worden ist, um erst einmal davon ausgehen, dass er ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr ist. Der Führerschein wird also erst einmal entzogen bzw. nicht wieder neu ausgestellt. Beim Nachweis einmaligen Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (mit Ausnahme von Cannabis) wird der Führerschein sogar allein aufgrund dieses Konsums entzogen, da nach der Rechtsprechung davon auszugehen ist, dass Konsumenten solcher Drogen in der Regel ungeeignet sind zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Es ist bei solchen Drogen also für die Fahreignung in der Regel unbeachtlich, ob der Konsument unter Einfluss dieser Substanzen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat. Der Führerschein wird erst einmal entzogen und es muss gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde der Nachweis geführt werden, dass so lange kein Konsum mehr stattgefunden hat, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Betreffende keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellt.

Wie im Falle der Feststellung von Drogenkonsum (sei es bei der Teilnehme im Straßenverkehr oder ohne eine solche) oder bei der Feststellung von Alkohol hinterm Steuer zu verfahren ist, sollte frühzeitig mit einem auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts erfahrenen Rechtsanwalt abgestimmt werden, da sich hier hinsichtlich der parallel zum Fahreignungsprüfungsverfahren bei anderen staatlichen Behörden laufenden Straf-/Bußgeldverfahren Probleme hinsichtlich der Angabe von Tatsachen ergeben. Während es nämlich hinsichtlich der Strafverfolgungs-/Bußgeldbehörden grundsätzlich angezeigt ist, zunächst einmal keinerlei Angaben zu machen, kann es für den (zumindest vorläufigen) Erhalt der Fahrerlaubnis angezeigt sein, gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde Angaben zu machen, um dieser nachzuweisen, dass es keinen Grund gibt den Führerschein vorläufig zu entziehen. Da zwischen den Fahrerlaubnisbehörden und den Strafverfolgungs-/Bußgeldbehörden ein Informationsaustausch zulässig ist, sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt vorher geprüft werden, dass wirklich nur die für das jeweilige Ziel notwendigsten Angaben gemacht werden.

KFZ-Schadensregulierung

Erstaunlicher Weise ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts hier rückläufig. Der Glück­wunsch geht an die Versicherungen, denen somit die Zahlungen weiterer Scha­dens­po­si­tio­nen wie der Kostenpauschale, des Haushaltsführungsschadens und der Wertminderung er­spart bleiben. Der ah­nungs­lo­se Unfallgeschädigte verzichtet also auf die Geltendmachung wei­te­rer Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die sofortige Beauftragung des Rechtsanwalts äußerst för­der­lich ist, also bereits im Zeitpunkt des Unfalls und vor Abtretung der Schaden­er­satz­an­sprüche an das Autohaus sollte eine telefonische Konsultation erfolgen.

Kommunalabgabenrecht

Im Bereich des Kommunalabgaberechts werden insbesondere Grundstückseigentümer zu immer höheren Beiträgen und Gebühren herangezogen und zahlen für die Errichtung und den Ausbau von Straßen, den Anschluß an die Kanalisation, die Einleitung von Abwasser und immer höhere Gebühren für Trinkwasser.

Die im Bereich der Kommunalabgabenrechts aufgeworfenen Fragen sind Groß und teils schwierig zu beantworten, insbesondere im Hinblick auf eine sich stets ändernde Abgabepraxis (die Kommunen und Verbände regeln ihr Abgaberecht zunächst selbst über eigene Satzungen) und sich ebenso stets ändernde Rechtssprechung.

Für den Bürger, der einen Beitragsbescheid bzw. Gebührenbescheid erhält, stellen sich oft Fragen, wie zum Beispiel:
Muss ich noch für Strafen zahlen, die schon vor Jahrzehnten errichtet wurden?
Werde ich zu Recht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen?
Muss ich auch für eine Anlage zahlen, die nicht richtig funktioniert bzw. funktionslos Ist?
Wurden die geltend gemachten Beiträge und Gebühren richtig berechnet?

Anwaltliche Beratung und Vertretung ist in diesem Rechtsgebiet besonders wichtig, denn einerseits sind die Fehlerquellen bei der Beitrags- und Gebührenerhebung sehr groß und häufig in den der Abgabenerhebung zugrunde liegenden Satzungen versteckt. Auf der anderen Seite lohnt es sich nicht immer, alle möglichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.

Mietrecht

Kündigungen, Kündigungsabwehr und Betriebskostenabrechnungen sind die gängigen Streit­ge­gen­stän­de im Mietrecht.

Auch steht der gesamte Mietvertrag mit seinen Vertragsklauseln häufig auf dem Prüfstand, z. B. Fristenplan der Schönheitsreparatur und Kündigungsausschluss.

Herr Rechtsanwalt Grunau ist Fachanwalt für Mietrecht, weshalb eine fachkundige In­ter­es­sen­wahr­neh­mung garantiert ist.

Recht des öffentlichen Dienstes

Das öffentliche Dienstrecht ist das den Dienst der Beamten, der Angestellten und Arbeiter des Staates betreffende Recht. Zur Tätigkeit als Anwalt im öffentliches Dienstrecht gehören unter anderem Hilfestellungen In Bezug auf dienstliche Beurteilungen, eine nicht eingetretene Beförderung, Versetzungen und Umsetzungen, den Vorzug eines Konkurrenten bei einer Stellenausschreibung oder Disziplinarverfahren. Auch wenn fast jedem Beamten die verfassungsrechtlich garantierten hergebrachten Grundsätze des Beamtentums geläufig sind, ist eine anwaltliche Vertretung bei den oben genannten Rechtsstreitigkeiten äußerst ratsam. Denn erstens bewirkt der „Blick von außen“ eine neutrale und druckfreie Beurteilung
der Situation, so dass die rechtlichen Schritte sorgfältig geplant werden können. Zweitens spielen im öffentlichen Dienstrecht viele rechtliche Besonderheiten eine große Rolle. So werden im Rahmen des Beamtenrechts viele ansonsten allgemeingültige Rechtsgrundsätze des Verwaltungsrechts aufgehoben und durch eigene ersetzt. Drittens ist es gerade im öffentlichen Dienstrecht oft sehr wichtig, schnell zu handeln, um vorläufigen Rechtsschutz gewährt zu bekommen, damit keine unumkehrbaren Fakten seitens des Dienstherrn geschaffen werden.

Strafverteidigung

Die Aufgaben eines Strafverteidigers im deutschen Strafprozess sind vielfältiger, als die von der Strafprozessordnung vorgesehenen Befugnisse auf den ersten Blick vermuten lassen. Ziel ist ein für Schuldige wie Nichtschuldige optimales Ergebnis zu erreichen: das ist ein rechtsstaatliches Verfahren, bei dem natürlich möglichst ein Freispruch oder eine angemessene glimpfliche Strafe das Ergebnis ist. Verteidigung heißt also, für die Rechte des Mandanten zu kämpfen. Gewinnen können Sie den Kampf aber nur mit den richtigen Waffen, d.h. mit einer gründlichen Kenntnis der Regeln und Grenzen zulässiger Strafverteidigung. Aus diesen Gründen ist es unverzichtbar, einen auf dem Gebiet der Strafverteidigung erfahrenen Rechtsanwalt möglichst frühzeitig einzuschalten, um rechtzeitig zu klären, welche Vorgehensweise sinnvoll ist. Viele Beschuldigte beauftragen (aus unerklärlichen Gründen) erfahrungsgemäß immer noch erst dann einen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung, wenn ihnen die Anklageschrift zugestellt wurde, und versuchen zuvor im Ermittlungsverfahren selbst, sich zu verteidigen. Dies scheint wohl von der Hoffnung getragen zu sein, dass sich schon alles aufklären wird, wenn man im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mit der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung des Sachverhalts zusammenarbeitet. Eine solche Denkweise verkennt jedoch die Arbeitsweise der staatlichen Strafverfolgungsorgane grundsätzlich. Sie trägt die begründete Gefahr in sich, den Strafverfolgungsorganen im Rahmen der Zusammenarbeit gerade die Tatsachen und Beweise zu liefern, welche diese benötigen um den Verfolgten zu verurteilen. Es ist also nur dringend zu empfehlen, sofort einen Fachanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen und zwar bevor die ersten Angaben gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen gemacht wurden und gemeinsam mit diesem abzustimmen, welche weitere Vorgehensweise sinnvoll erscheint. Meistens werden nämlich die für den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens entscheidenden Voraussetzungen im unmittelbaren Anfangsstadium des Ermittlungsverfahrens geschaffen.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und umfasst alle rechtlich en Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung stehen. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist es, dass eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auftritt. Das Verwaltungsrecht regelt nicht nur die Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe zu dem einzelnen Bürger, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen den einzelnen Behörden untereinander. Die Exekutive handelt als „dritte Staatsgewalt“ durch ihre staatlichen Organe, also Behörden. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, zu dem sich Vorschriften hauptsächlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) finden. Die allgemeinen für das Verwaltungsverfahren geltenden Regeln werden mit konkreten Vorschriften aus dem jeweiligen Rechtsgebiet ergänzt. Beispiel: Geht es um einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch, so gelten zusätzlich die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB). Das besondere Verwaltungsrecht bezieht sich dagegen auf bestimmte rechtliche Konstellationen, zum Beispiel das Polizei- und Ordnungsrecht, das Kommunalrecht und das Bauordnungsrecht. Auch das Umweltrecht, das Beamtenrecht und das Hochschul- und Prüfungsrecht zählen zum Besonderen Verwaltungsrecht. Als Verwaltungsorganisationsrecht werden zudem alle Regeln bezeichnet, die sich auf die behördliche Organisation beziehen.

Wohnungseigentumsrecht

Die Gemeinschaftsordnung sowie die Teilungserklärung werden oft nicht ausreichend bei der Kaufentscheidung berücksichtigt. Gleichwohl wird die Eigentumswohnung er­wor­ben, mit zunächst nicht vorhersehbaren Folgen. Je größer die Gemeinschaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, desto größer sind die Meinungsverschiedenheiten. Die richtige Wei­chen­stel­lung er­folgt durch gezielte Anträge in der Eigentümerversammlung.

Herr Rechtsanwalt Grunau ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wes­halb eine fach­kun­di­ge Interessenwahrnehmung garantiert ist.

Gebühren.

Guter Rat ist teuer!
Dieses bekannte Sprichwort hat seine Berechtigung. Auch die Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwälte hat Ihren Preis. Wir versuchen zwar die Kosten gering zu halten, weshalb wir auf die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe hinweisen und unsere Mandanten In diesem Verfahren begleiten. Auch übernehmen wir für
unsere Mandanten die nicht stets einfache Aufgabe der Rechtsschutzanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Gleichwohl entstehen auch in diesen Fällen jeweils Auslagen im Rahmen unserer Mithilfe.

Sprechen Sie uns daher bereits vor unserer Beauftragung an, damit diese für Sie wichtige Frage nicht zu einem unnötigen Problem wird und das gerade erst begründete Mandatsverhältnis belastet. Nichts verringert die Motivation unserer Anwälte mehr, als ein Streit über den berechtigten Gebührenanspruch gegenüber den Mandanten. Schließllich weisen wir darauf hin, dass wir aus Eigeninteresse bereits darauf achten, dass kein Mandant ungerechtfertigt hohe Anwaltsgebühren zahlt, sondern für sein Geld eine ordentliche qualifizierte Gegenleistung erhält.